AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Event-Art ist ein Produkt von Di Sasse mit Sitz in Schindellegi

1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von Event-Art abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend Events aller Art und den damit verbundenen Dienstleistungen

2. Vertragsabschluss
Event-Art stellt dem Kunden jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung betreffend Events und den damit verbundenen Dienstleistungen zu. Die Angaben bezüglich Kosten werden exklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen (wenn nicht explizit inklusive MwSt. vermerkt). Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte an Event-Art bestätigt wurde, gilt der Vertrag als abgeschlossen und eine Akontozahlung von 35% wird nach Vertragsabschluss fällig und weitere 35 % der vereinbarten Vergütung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung. Die Vorschussrechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.Die Restzahlung der offenen Beträge erfolgt 20 Tage nach Rechnungseingang beim Kunden.

3. Kündigung durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet der Kunde in jedem Falle für die bereits von Event-Art vorgenommenen Leistungen, Gagen von Künstlern und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche von Event-Art bei Kündigung des Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 9.

4. Kündigung durch Event-Art
Hat Event-Art Schweiz Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf gefährdet, so ist Event-Art berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.

5. Preise
Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von Event-Art. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von Event-Art erstellten Offerten bis nach Ablauf der schriftlich bekanntgegebenen Frist ihre Gültigkeit behalten.

6. Rechnungsstellung
Die von Event-Art Schweiz ausgestellten Rechnungen sind detailliert gegliedert und generell innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
Eine Akontozahlung für die Dienstleistungen von Event-Art Schweiz über 35 % des Gesamtbetrages wird jeweils nach erfolgter Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung fällig. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert der vorgegebenen Frist ist Event-Art Schweiz berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Nach erfolgtem Anlass erstellt Event-Art Schweiz eine Schlussabrechnung mit allfälligen Abweichungen. Die Einzelheiten der Rechnungsstellung sind in Ziffer 8 geregelt.

7. Haftung
Die Haftung von Event-Art ist in allen Fällen beschränkt auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit und haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten sowie alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Event- Art sind ausgeschlossen.

8. Teilnehmerzahl und Rechnungsstellung
Die Teilnehmerzahl ist verbindlich und für die Rechnungsstellung massgebend. Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl verändert sich entsprechend der Rechnungsbetrag nach oben, wobei eine 10 % Erhöhung der Teilnehmerzahl ohne Kostenfolge bleibt. Bei weniger Teilnehmern bleibt die ursprünglich angegebene Teilnehmerzahl für die Rechnungsstellung verbindlich.

9. Kündigung/Absage des Events oder der Dienstleistungen durch den Kunden
Wird ein Event oder die vereinbarte Dienstleistung nach Vertragsabschluss (siehe 2.) abgesagt, so sind die angefallenen Drittkosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellungen, etc.) samt Annullationskosten sowie die Dienstleistungen von Event-Art durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen.
Bei einer Absage/Annullation gelten folgende Bedingungen:
bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anlass / der Dienstleistungen: 50 % des Gesamtbetrages
1-29 Tage vor dem vereinbarten Anlass / der Dienstleistungen: 100% des Gesamtbetrages
Bei Annullation oder Absage werden keine Rückvergütungen durch Event-Art geleistet. Eine Absage oder Annullation hat zwingend in schriftlicher Form zu erfolgen.

10. Miete
Die Vermietung von Räumlichkeiten, Mobiliar und Materialien jeglicher Art richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nachstehend nichts oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Mietgebühren für Artikel, die nicht benützt wurden, können nachträglich nicht rückerstattet werden.

11. Haftung am Mietobjekt und Mobiliar
Der Kunde haftet für fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt sowie am Inventar/Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund zweck- und vertragswidriger Nutzung entstehenden Schaden.

12. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Event-Art untersteht Schweizerischem Recht.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Event-Art ist Zürich. Event-Art hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.